Fahrer des Fluchtfahrzeugs entschuldigt sich
Wiernsheim
Im Prozess gegen die aus den Niederlanden stammenden Geldautomaten-Sprenger lässt auch der dritte Angeklagte eine Erklärung verlesen.

Vor Gericht wird geklärt, ob der Geisterfahrer-Unfall auf der A6 Mord war. Foto: Archiv
Wiernsheim/Karlsruhe. Eine Mischung aus Panik, Angst, totaler Überforderung und fehlenden Ortskenntnissen habe zu dem Geisterfahrer-Unfall auf der A6 geführt. Diese Erklärung gab Rechtsanwältin Elisabeth Unger-Schnell am Freitag für ihren 30 Jahre alten Mandanten ab. Der Niederländer muss sich als Fahrer des Fluchtfahrzeugs, das für die Sprengung der Geldautomaten in Wiernsheim benutzt wurde, wegen Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe verantworten. Die anderen Anklagepunkte – ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge sowie eine Gefährdung des Straßenverkehrs – werden nicht weiterverfolgt.
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