Automatensprenger: Urteile rechtskräftig

Wiernsheim

Wiernsheim. Lebenslänglich wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung sowie des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl und fünf Jahre und sechs Monate Haft wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl –so lauteten die Urteile des Landgerichts Karlsruhe für zwei Männer, die im November 2023 in Wiernsheim einen Geldautomaten gesprengt haben. Einer der Täter hat auf der Flucht bei Heilbronn auch noch einen tödlichen Unfall verursacht, indem er bewusst als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs war und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstieß. Der Beifahrer dieses Fahrzeugs starb, der Fahrer wurde schwer verletzt.

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