Behinderte darf sich nicht selbst ausschließen

Vaihingen/Enz

Klägerin aus Vaihingen scheitert
vor dem Landessozialgericht.

Vaihingen (pm). Es sei, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg anhand eines Falls aus Vaihingen festgestellt, mit dem Inklusionsgedanken nicht vereinbar, behinderte Menschen allein deshalb von öffentlichen Veranstaltungen gänzlich auszuschließen, weil diese sichtbar anders seien oder durch unwillkürliche Lautäußerungen auffielen. Vielmehr, so das Gericht in seinem Urteil, habe die Allgemeinheit diese krankheitsbedingten Störungen zu akzeptieren und hinzunehmen, um einer Diskriminierung entgegenzuwirken.

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