Wirtschaftsführung nach Gesetzbuch

Sternenfels

Sternenfels. Nachdem der Landtag von Baden-Württemberg 2020 das Eigenbetriebsrecht novelliert hat, müssen die Gemeinden die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe anpassen. Es besteht ein Wahlrecht zwischen einer Wirtschaftsführung nach dem Handelsgesetzbuch oder nach der Kommunalen Doppik. In Sternenfels erfolgte die Wirtschaftsführung der beiden Eigenbetriebe der Gemeinde, „Versorgungs- und Verkehrsbetrieb Sternenfels“ sowie „Fabrik Schweitzer“, bereits nach dem Handelsgesetzbuch. Nach dem einmütigen Beschluss der Gemeinderäte wird das auch weiterhin der Fall sein. eld

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