Sternenfels muss wegen Urteil „Rote Äcker“ neu planen
Sternenfels
Für das Baugebiet „Rote Äcker“ muss wegen des Gerichtsentscheids zum Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs ein Regelverfahren durchgeführt werden.

Das Gebiet „Rote Äcker“ in Sternenfels braucht ein neues Planverfahren. Foto: Fotomoment
Sternenfels. Die bisherigen Beschlüsse für die Aufstellung des Bebauungsplans „Rote Äcker“ sind nichtig. Wie Leonie Gerst vom Ingenieurbüro Gerst in der Sitzung des Sternenfelser Gemeinderats sagte, sollte der Bebauungsplan im „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt werden. Der entsprechende Paragraf 13 b des Baugesetzbuchs sei vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt worden. Der Bebauungsplan „Rote Äcker“ soll nun im Regelverfahren auf den Weg gebracht werden.
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