Zurückweisungen und ein fast vergessenes Gerichtsurteil
Politik
Gerade erst hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Kontrollen an den Grenzen um ein halbes Jahr verlängern lassen. Nicht nur das ist juristisch umstritten.
Eine Kontrolle in Brandenburg an der deutsch-polnischen Grenze.
(Foto: IMAGO/Sabine Gudath)
Immer wieder betont Alexander Dobrindt (CSU), wie erfolgreich die Bundesregierung die Migrationswende gestalte. „Die Entwicklung ist eine gute“, sagt auch ein Sprecher des Bundesinnenministers. Aber: „Wir sind noch nicht am Ziel angekommen.“ Dementsprechend seien die Grenzkontrollen, die Deutschland erst einmal bis September verlängert hat, zwingend. Worin das Ziel besteht, formuliert der Ministeriumssprecher so: Es bestehe darin, dass Binnengrenzkontrollen überflüssig würden. „Dafür ist eine europäische gemeinsame Grenzpolitik notwendig.“ Mit anderen Worten: Solange die Reform des Europäischen Asylsystems (GEAS), die Asylverfahren an die EU-Außengrenzen verlagern will, noch nicht gilt, soll es Grenzkontrollen und auch Zurückweisungen an den Grenzen geben. Allerdings wird die GEAS-Reform bereits im Juni in Kraft treten und Abkommen mit Italien sowie Griechenland über die Rücknahme von Flüchtlingen, die dort zuerst die EU betreten haben, gelten ebenfalls ab Juni. Die deutschen Grenzkontrollen aber sind bis September geplant.
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