Martin Sellner klagt erfolgreich gegen Aufenthaltsverbot
Politik
Wegen des «Remigrationskonzepts» hielt eine Gemeinde verfassungswidrige Äußerungen für wahrscheinlich. Das kann das Karlsruher Verwaltungsgericht nachvollziehen. Warum es Sellner trotzdem recht gab.
Martin Sellner gilt als Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung. (Archivbild)
(Foto: Frank Hammerschmidt/dpa)
Karlsruhe - Martin Sellner, Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung, hat sich erfolgreich am Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen ein Aufenthaltsverbot gewehrt. Damit hatte die Gemeinde Neulingen (Enzkreis) im August 2024 eine Lesung des Österreichers verhindert, der unter anderem für ein sogenanntes Remigrationskonzept bekannt ist.
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