Auskunft bei Corona-Impfschäden? Teilerfolg für Klage am BGH
Politik
Zu Risiken und Nebenwirkungen - fragen Sie Ihren Impfstoffhersteller? Eine Frau wird nach einer Corona-Impfung auf einem Ohr taub - und klagt. Der BGH senkt nun die Hürden für einen Auskunftsanspruch.
Muss Astrazeneca der Frau Auskunft erteilen? (Archivbild)
(Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/ZB)
Karlsruhe - Während der Corona-Pandemie wurden in Deutschland fast 200 Millionen Schutzimpfungen gegen das Virus verabreicht. Für die Allermeisten verlief das ohne anhaltende Probleme, einige Menschen berichteten aber von gesundheitlichen Schäden nach der Impfung. Vor Gericht verlangen sie teils Auskunft und Entschädigung von den Impfstoffherstellern.
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