Keine Beschwerde gegen AfD-Entscheidung im Eilverfahren
Politik
Die AfD bleibt vorerst Verdachtsfall: Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren wird keine Beschwerde eingelegt. Was das für das weitere Vorgehen bedeutet.
Alice Weidel und Tino Chrupalla stehen gemeinsam an der Spitze der AfD und sind auch Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion. (Archivfoto)
(Foto: Kay Nietfeld/dpa)
Berlin - Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD wird im Eilverfahren nicht vor dem Oberverwaltungsgericht landen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit: "Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen."
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