Kein Job für Konfessionslose? Karlsruhe prüft Kirchen-Urteil

Politik

Darf ein kirchlicher Verein Religion zur Einstellungsbedingung machen? Die Frage ging von Berlin über Erfurt nach Luxemburg und zurück - und schließlich nach Karlsruhe. Worum es in dem Fall geht.

Karlsruhe hat ein Urteil aus Erfurt unter die Lupe genommen. (Archivbild)

Karlsruhe hat ein Urteil aus Erfurt unter die Lupe genommen. (Archivbild)

(Foto: Uli Deck/dpa)

Karlsruhe - Viele Gerichte haben sich schon mit der Frage befasst, ob kirchliche Arbeitgeber bei Einstellungen eine bestimmte Religionszugehörigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern fordern dürfen oder nicht. Vor sieben Jahren legte das Bundesarbeitsgericht dafür zuletzt bestimmte Vorgaben fest und schränkte damit die Freiheit der Kirchen als Arbeitgeber ein. Aber was sagt das Bundesverfassungsgericht dazu?

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