Kein Job für Konfessionslose? Karlsruhe kippt Kirchen-Urteil

Politik

Darf ein kirchlicher Verein Religion zur Einstellungsbedingung machen? Die Frage ging von Berlin über Erfurt und Luxemburg schließlich nach Karlsruhe. Dort wird die kirchliche Selbstbestimmung betont.

Karlsruhe hat ein Urteil aus Erfurt unter die Lupe genommen. (Archivbild)

Karlsruhe hat ein Urteil aus Erfurt unter die Lupe genommen. (Archivbild)

(Foto: Uli Deck/dpa)

Karlsruhe - Viele Gerichte haben sich schon mit der Frage befasst, ob kirchliche Arbeitgeber bei Einstellungen eine bestimmte Religionszugehörigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern fordern dürfen oder nicht. Vor sieben Jahren legte das Bundesarbeitsgericht (BAG) dafür bestimmte Vorgaben fest und schränkte damit die Freiheit der Kirchen als Arbeitgeber ein. Doch das Bundesverfassungsgericht übt Kritik - und hob das Urteil nun auf.

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