Gericht: Kein Bundestagsausweis wegen Russland-Kontakten

Politik

Die Bundestagsverwaltung hat Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Abgeordneten-Mitarbeiters. Er bekommt keinen Hausausweis - und zieht vor Gericht. Das bestätigt die Zweifel.

Nach einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg steht einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten kein eigener Parlamentsausweis zu. (Sxmbolbild)

Nach einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg steht einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten kein eigener Parlamentsausweis zu. (Sxmbolbild)

(Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Berlin - Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden (OVG). Betroffen ist der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme, wie dieser bestätigte.

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