Gericht: Kein Bundestagsausweis wegen Russland-Kontakten
Politik
Die Bundestagsverwaltung hat Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Abgeordneten-Mitarbeiters. Er bekommt keinen Hausausweis - und zieht vor Gericht. Das bestätigt die Zweifel.
Nach einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg steht einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten kein eigener Parlamentsausweis zu. (Sxmbolbild)
(Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
Berlin - Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden (OVG). Betroffen ist der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme, wie dieser bestätigte.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen