Extremistisch? Was der Verfassungsschutz wann darf
Politik
Etappensieg für die AfD im Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz: Ein Gericht hat ihrem Eilantrag gegen die Höherstufung zur rechtsextremistischen Bestrebung stattgegeben. Was bedeutet das?
Darf der Verfassungsschutz des Bundes die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen? Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden.
(Foto: Oliver Berg/dpa)
Berlin - Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nach einer Gerichtsentscheidung die gesamte AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" bezeichnen und entsprechend beobachten. Das zuständige Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag der Partei gegen diese Einstufung stattgegeben. Es entschied, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten muss.
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