EU-Parlament will einheitliche Definition von Vergewaltigung
Politik
Das EU-Parlament macht sich für einen EU-weit einheitlichen Straftatbestand von Vergewaltigung stark. Könnte das auch Konsequenzen für Deutschland haben?
Das Europäische Parlament dringt auf eine EU-weite strafrechtliche Definition von Vergewaltigung (Archivfoto).
(Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Philipp von Ditfurth)
Das Europäische Parlament dringt auf eine EU-weite strafrechtliche Definition von Vergewaltigung. Sexuelle Handlungen ohne klares Einverständnis des Gegenübers sollen nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg unter den Straftatbestand der Vergewaltigung fallen. 447 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sprachen sich für eine entsprechende Resolution aus, 160 dagegen, 43 enthielten sich. Die Resolution ist nicht rechtsverbindlich.
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