Beschwerde gegen Mietpreisbremse scheitert in Karlsruhe

Politik

In begehrten Gegenden kann Wohnen ordentlich ins Geld gehen. Die Mietpreisbremse soll vor heftigen Preissprüngen schützen. Eine Verlängerung im Jahr 2020 hält der verfassungsrechtlichen Prüfung stand.

Wohnen in begehrten Gegenden kann ins Geld gehen. Zumindest heftige Preissprünge soll die Mietpreisbremse verhindern. (Archivbild)

Wohnen in begehrten Gegenden kann ins Geld gehen. Zumindest heftige Preissprünge soll die Mietpreisbremse verhindern. (Archivbild)

(Foto: Monika Skolimowska/dpa)

Karlsruhe/Berlin - Am Bundesverfassungsgericht ist eine Klage gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse im Jahr 2020 gescheitert. Die zuständige Kammer nahm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht mitteilte. Die Regulierung der Miethöhe verstoße nicht gegen die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie. Der bewirkte Eingriff sei nach wie vor gerechtfertigt. (Az. 1 BvR 183/25)

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