Amtshilfe der Bundeswehr bei Drohnen-Abwehr
Politik
Über Flughäfen und Kasernen werden immer öfter Drohnen gesichtet. Weil dahinter ausländische Mächte stecken könnten, darf nun die Bundeswehr eingreifen. Auch für «Klimakleber» wird das Leben schwerer.
Die Streitkräfte dürfen bei der Abwehr von Drohnen in Zukunft Amtshilfe leisten - notfalls auch mit Waffengewalt. (Archivbild)
(Foto: Marcus Golejewski/dpa)
Berlin - Um Spionage, Sabotage und Angriffe auf Menschen zu verhindern, bekommt die Bundeswehr zusätzliche Rechte zur Abwehr von Drohnen. Der Bundestag hat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass die Streitkräfte bei der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen Amtshilfe leisten dürfen - notfalls auch mit Waffengewalt.
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