AfD scheitert in Karlsruhe zu parlamentarischem Fragerecht
Politik
Vier Kleine Anfragen richtete die AfD vor einigen Jahren an die Bundesregierung. Die Antworten reichten der Partei nicht aus. Nun gibt es eine Entscheidung aus Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Entscheidung getroffen. (Symbolfoto)
(Foto: Uli Deck/dpa/Uli Deck)
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion im Streit um ihr parlamentarisches Fragerecht verworfen. Die Fraktion und ein AfD-Abgeordneter hatten kritisiert, die letzte Bundesregierung habe durch eine unzureichende Beantwortung ihrer Kleinen Anfragen zu Aufträgen und Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten ihren parlamentarischen Auskunftsanspruch verletzt. Einen Teil der Antworten hatte die Regierung damals als Verschlusssache eingestuft.
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