AfD bejubelt Teilerfolg im Streit mit Verfassungsschutz – Wie geht es weiter?

Politik

Die AfD verbucht im Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz einen überraschenden Teilerfolg. Der Jubel in der Partei kurz vor wichtigen Landtagswahlen ist groß.

Der Verfassungsschutz darf die AfD zunächst nicht weiter als „gesichert rechtsextrem“ einstufen.

Der Verfassungsschutz darf die AfD zunächst nicht weiter als „gesichert rechtsextrem“ einstufen.

(Foto: IMAGO/Panama Pictures/IMAGO/Christoph Hardt)

Inmitten negativer Schlagzeilen über angebliche Vetternwirtschaft kann die AfD auf anderer Bühne einen Teilerfolg verbuchen. Im Dauerrechtsstreit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz bekam sie vom Verwaltungsgericht Köln zumindest vorläufig recht: Der Inlandsgeheimdienst darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln und sie öffentlich auch nicht so bezeichnen. Die Bundesregierung will offensichtlich nicht dagegen vorgehen: „Es gilt das Hauptsacheverfahren abzuwarten“, sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).

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