Zähes Ringen zwischen den Parteien
Pforzheim
Weil er in Mühlacker Autos aufgebrochen haben soll, muss sich ein 40-Jähriger vor Gericht verantworten.

Ein 40-jähriger Autoknacker muss sich vor dem Pforzheimer Amtsgericht verantworten. Archivfoto: Ehmann
(Foto: Ehmann Herbert)
Pforzheim/Mühlacker. Nicht müde wird die Polizei mit der Mahnung, keine Wertgegenstände im Auto liegen zu lassen. Zwei Mühlacker Frauen mussten es teuer bezahlen, diesen Hinweis ignoriert zu haben. Nach dem Motto „Gelegenheit macht Diebe“ griff ein Angeklagter aus dem östlichen Enzkreis in zwei Fällen kräftig zu. Staatsanwältin Nadine Höh wirft dem 40-Jährigen bei einem Prozess vor dem Amtsgericht Pforzheim vor, zunächst am 9. Dezember 2021 die Heckscheibe eines Autos eingeschlagen zu haben. Vom Rücksitz habe er den Geldbeutel einer Frau entwendet, die darin gleichzeitig Scheckkarte und PIN aufbewahrte. Aus dem nächstgelegenen Bankautomat habe der Angeklagte unmittelbar darauf drei Tranchen in Höhe von 300, 500 und 1000 Euro abgehoben.
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