Volksverhetzung durch Plakate bleibt unbestraft

Pforzheim

Oberlandesgericht bestätigt den Tatbestand, gibt aber auch den Ermittlungsbehörden Recht.

Pforzheim. Wahlplakate der Partei „Die Rechte“, die im Mai 2019 im Umfeld der Synagoge in Pforzheim angebracht waren, erfüllen den Tatbestand der Volksverhetzung. Das hat der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Beschluss vom Mittwoch bekräftigt. Dem Antrag des Vorstandsvorsitzenden der jüdischen Gemeinde Pforzheim, der von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe weitere Ermittlungen und eine Anklage gegen die Parteivorsitzenden gefordert hatte, gab der Senat aber nicht statt, weil die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass die konkreten Täter nicht zu ermitteln seien, nicht zu beanstanden sei.

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