Versuchter Mord oder Fall für eine Geldstrafe?

Pforzheim

Im Verfahren um zwei Schüsse auf einen störenden Handwerker gehen die Bewertungen sehr weit auseinander.

Pforzheim (weg). Viel unterschiedlicher hätten die Plädoyers von Staatsanwältin Christine Roschinski und der Verteidiger Jasmin Wanka-Bachmeyer und Bastian Meyer vor dem Karlsruher Schwurgericht nicht ausfallen können: Wegen versuchten Mordes plädierte die Staatsanwältin auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten, die Verteidiger beantragten im Verfahren wegen der Schüsse gegen einen lärmenden Handwerker wegen freiwilligen Rücktritts vom – ohnehin untauglichen – Versuch eine Geldstrafe. Wanka-Bachmeyer stellte die Höhe ins Ermessen der Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Fernando Sanchez-Hermosilla, Meyer hielt 150 Tagessätze für angemessen.

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