VGH: Auflage gegen Abtreibungsgegner war rechtswidrig
Pforzheim
Veranstalterin bekommt recht: Pforzheim hätte keine Verfügung gegen eine „Mahnwache“ vor der Schwangerschaftsberatung erlassen dürfen.

Szene aus dem März 2018: Mitarbeiter halten den Eingang zur Beratungsstelle frei, im Hintergrund halten Abtreibungsgegner eine „Gebetsmahnwache“ ab. Archivfoto: jp
Pforzheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass Auflagen der Stadt Pforzheim für eine Versammlung von Abtreibungsgegnern vor einer Schwangerschaftsberatungsstelle rechtswidrig waren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte einen diesbezüglichen Eilantrag der Klägerin – einer Frau, die die als „Mahnwachen“ deklarierten Veranstaltungen dennoch durchführen wollte – im März 2019 zunächst abgelehnt.
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