Tödliche Schüsse ohne Folgen
Pforzheim
Das Amtsgericht Pforzheim hat einen Remchinger Jäger freigesprochen, der bei der Wildschweinjagd zwei Rinder tötete – nach eigener Aussage versehentlich. Zeuge der Anklage ist wenig glaubwürdig.
Enzkreis/Pforzheim. In einer Oktobernacht 2020 soll ein 69-jähriger Remchinger auf einer Weide im westlichen Landkreis zwischen Keltern-Dietenhausen und Remchingen-Nöttingen zwei Kühe grundlos getötet haben, lautete der Vorwurf der Anklage, vorgebracht durch Staatsanwältin Sandy Lutz. Auf ein solches Delikt steht nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
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