Tod eines Babys wird nochmals verhandelt

Pforzheim

Staatsanwaltschaft geht gegen das Urteil des Amtsgerichts
Maulbronn in Berufung.

Maulbronn/Pforzheim. In zweiter Instanz wurde zum zweiten Mal ein tragischer Unglücksfall verhandelt, bei dem ein Kleinkind in Mühlacker in der Badewanne ertrunken ist. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil des Amtsgerichts Maulbronn.

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