Stadt sei ihren Pflichten nachgekommen
Pforzheim
Abtreibungskritische Demonstrationen vor der Beratungsstelle von pro familia in Pforzheim: Die Entscheidungsgründe des Urteils vom 12. Mai liegen jetzt vor. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht.
Pforzheim (pm). Wie mehrfach berichtet, hat die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe mit Urteil vom 12. Mai eine Klage abgewiesen. Diese zielte auf die Feststellung, dass die von der Stadt Pforzheim verfügte zeitliche und örtliche Beschränkung einer abtreibungskritischen Demonstration vor der Schwangerschaftsberatungsstelle pro familia rechtswidrig gewesen sei.
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