Pädophiler soll bei Therapie seine Probleme lösen
Pforzheim
Freiheitsstrafe wird drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt
Pforzheim. Auf die Expertise eines Sachverständigen konnte sich die Außenkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim bei der Beurteilung eines Angeklagten verlassen, der sich für die Verbreitung kinderpornografischen Materials und den Besitz einer nicht unerheblichen Menge von Cannabis verantworten musste. Der Gutachter bescheinigte dem Mann aus dem östlichen Enzkreis mit Pädophilie eine Neigung, die nur sehr schwer in den Griff zu kriegen sei. Ansonsten aber zeige der Mann keinerlei Beeinträchtigungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Er könne keine Schuldunfähigkeit erkennen, meinte der Sachverständige. Die Rückfallgefahr, was die Pädophilie angehe, sei allerdings sehr hoch. „Das kann man nicht abtrainieren“, prognostizierte er und empfahl dem Gericht, in das Urteil eine Verpflichtung zur Therapie in einer forensischen Spezialabteilung aufzunehmen.
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