„Opfer“ verärgert das Gericht als miserable Zeugin

Pforzheim

Streit um sexuelle Dienste: Anklage wegen erpresserischen Menschenraubs ist nicht zu halten.

Weil die Hauptzeugin so unglaubwürdig ist, wird ein 54-jähriger Pforzheimer freigesprochen. Foto: Archiv

Weil die Hauptzeugin so unglaubwürdig ist, wird ein 54-jähriger Pforzheimer freigesprochen. Foto: Archiv

Pforzheim. Erpresserischen Menschenraub warf Staatsanwalt Lars Jaklin einem 54-Jährigen bei einem Prozess vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Pforzheim vor. Einer widerspenstigen Prostituierten habe der Pforzheimer bei einem Treffen in einer privaten Wohnung im Heinrich-Wieland-Weg Tritte und einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Damit habe er der Forderung von 1500 Euro für entgangene Liebesdienste Nachdruck verleihen wollen. Er habe sein Opfer nur gehenlassen wollen, wenn es ihm eine alternative, willige Kollegin beschaffe. Außerdem habe er der Frau 550 Euro aus dem Rucksack gestohlen, die die Dame erst wenige Minuten zuvor von einem anderen Freier erhalten habe, in dessen Wohnung sich das Drama am 23. Januar 2021 abgespielt haben soll.

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