Messerstich gilt nicht als Mordversuch
Pforzheim
55-jähriger Pforzheimer wird nach Attacke im Trinker-Milieu
wegen versuchten Totschlags verurteilt.
Pforzheim (aw). Zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hat das Karlsruhe Landgericht einen 55-jährigen Pforzheimer verurteilt. Nach zweijährigem Vollzug soll er eine zweijährige Entziehung antreten und hätte im Anschluss nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Fernando Sanchez-Hermosilla die Chance, nach der Hälfte des Strafvollzugs in Freiheit entlassen zu werden. In der Strafzumessung folgte die Kammer damit Oberstaatsanwalt Harald Lustig. Die Verteidigerin Jutta Götz hätte hingegen den Strafrahmen bei maximal drei Jahren gesehen. Am Ablauf der Tat selbst hatte das Schwurgericht nicht den geringsten Zweifel. Der Angeklagte, wie sein Opfer Spätaussiedler aus Kasachstan, habe am 30. September vergangenen Jahres auf dem Pforzheimer Schlossplatz seinem Konkurrenten ein Küchenmesser in den Oberkörper gerammt und dabei billigend den Tod des Opfers in Kauf genommen. Nur durch eine Notoperation konnte der Schwerverletzte gerettet werden.
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