Leiter eines Jugendzentrums missbraucht seine Stellung

Pforzheim

Junger Mann wird wegen eines Übergriffs gegen ein Kind vor über zehn Jahren verurteilt. Bewährungsstrafe umfasst strenge Auflagen.

Pforzheim. Wegen eines besonders schweren Falls sexueller Nötigung hat die Außenkammer des Landgerichts Karlsruhe am Amtsgericht Pforzheim einen jungen Mann aus dem westlichen Enzkreis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er wurde außerdem verpflichtet, materielle und immaterielle Schäden des Opfers zu ersetzen. Diese Ansprüche könnten unter Umständen erst in einem Zivilverfahren festgesetzt werden. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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