Kinderpornografie: Offenheit bewahrt vor Haftstrafe
Pforzheim
59-Jähriger wird wegen des Besitzes von kinderpornografischen Filmen und Bildern zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Persönliches Schicksal des Täters nimmt vor Gericht breiten Raum ein.
Pforzheim. 27 Filme, die den schweren sexuellen Missbrauch von (Klein-)Kindern zeigen, hatte Staatsanwältin Marie Günther in einem Verfahren vor dem Amtsgericht in Pforzheim aufzulisten. Wegen des Besitzes von Kinderpornografie – neben den Filmen fand die Polizei beim Angeklagten über 1000 schreckliche Bilder –, musste sich ein 59-Jähriger vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Philipp Hauenschild verantworten. Er kam am Ende mit einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten davon.
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