Hasch-Konsument kommt glimpflich davon

Pforzheim

Deutlich mehr Cannabis, als auch nach der neuen Gesetzeslage erlaubt ist, wurde bei einem jungen Asylbewerber entdeckt. Vor Gericht schildert seine Anwältin, wie der Angeklagte auf die schiefe Bahn geraten ist. Aber es besteht Hoffnung auf Besserung.

In Pforzheim gab es in diesen Tagen die erste Verhandlung in Sachen Cannabis-Handel, die vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage erfolgte - zum Glück für den Angeklagten. Symbolfoto: Archiv/Disselhoff

In Pforzheim gab es in diesen Tagen die erste Verhandlung in Sachen Cannabis-Handel, die vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage erfolgte - zum Glück für den Angeklagten. Symbolfoto: Archiv/Disselhoff

Pforzheim. „Hast du Haschisch in den Taschen, hast du immer was zu naschen“, lautet die – wohl nicht ganz ernstzunehmende – Empfehlung der Liebhaber der schönen Cannabispflanze. Wer solches Naschwerk in den Taschen hatte, in aller Regel natürlich verarbeitet und zum Konsum bereit, machte sich strafbar. Von einem bis zu zehn Jahren reichte der Strafrahmen bei Handel oder Besitz von Cannabis „in nicht geringer Menge“, wie es der Gesetzgeber formulierte.

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