Haftstrafe für Betreiberin von Test-Stationen
Pforzheim
29-Jährige soll mehr Coronatests abgerechnet als durchgeführt haben.
Pforzheim. Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik die 29-jährige Betreiberin von vier Corona-Teststationen zwischen dem östlichen Enzkreis und Karlsruhe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) von Dezember 2021 bis Juni 2022 mehr Corona-Tests abgerechnet als durchgeführt hat. Die 29-Jährige habe die Pandemie, in der viele Menschen litten und gestorben sind, „zum eigenen Vorteil skrupellos ausgenutzt“, sagte Weik. Sie muss den gesamten, in dieser Zeit mit der KVBW abgerechneten Betrag von 921276 Euro zurückbezahlen. Das Sozialrecht sehe nicht vor, dass nur der wirtschaftliche Schaden beglichen wird; er wurde zu Verhandlungsbeginn mit rund 280000 Euro beziffert.
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