Gesetz für digitale Vereinsversammlung

Pforzheim

Pforzheim/Enzkreis. Wie der CDU Bundestagsabgeordnete Gunther Krichbaum mitteilt, beschließt der Bundestag am Donnerstag, 9. Februar, das „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“. Dazu sagt der Abgeordnete: „Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine digitale Mitgliederversammlungen aber nur weiterhin durchführen, wenn dies ihre Satzung hergab. Das war nur sehr selten der Fall“, so Krichbaum. Nachdem die Ampel über Monate hinweg keinen Anlass gesehen habe, dieses Thema auf die Tagesordnung des Bundestags zu setzen, habe die Unionsfraktion Druck gemacht. „Leider hat die Ampel-Koalition die Vereine bislang im Regen stehen lassen. Die Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte.“ Künftig gilt laut Krichbaum, dass hybride Mitgliederversammlungen, bei denen die Mitglieder am Versammlungsort oder digital teilnehmen können, per Vorstandsbeschluss möglich sind. Rein digitale Versammlungen erfordern einen einmaligen Beschluss der Mitgliederversammlung. Allerdings muss dafür nicht extra die Satzung geändert werden, was viel Bürokratie verursacht. „Wir hätten uns noch einfachere Regeln gewünscht, aber dieser Kompromiss ist im Vergleich zur bisherigen Rechtslage für unsere Vereine eine echte Erleichterung.“ pm

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen