Gericht stellt Verfahren gegen drei Türsteher ein

Pforzheim

Faustschläge gegen den Besucher einer Pforzheimer Diskothek lassen sich keinem der Beteiligten eindeutig zuordnen.

Pforzheim (aw). Das erleichterte Durchatmen der Angeklagten war nicht zu überhören, als Richter Patrick Stemler die Einstellung eines Verfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung verkündete. Denn sowohl er selbst als auch Staatsanwältin Theresa Küppers waren sehr wohl davon überzeugt, dass die drei Türsteher einem renitenten Gast der von ihnen überwachten Pforzheimer Diskothek kräftig zugesetzt hatten.

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