Gericht honoriert Reue und Rückzahlung
Pforzheim
Trickdieb erstattet dem Opfer ein Drittel der Beute zurück und erhält eine Bewährungsstrafe.
Pforzheim. „Ein ungewöhnliches Verfahren“ befand Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik, Vorsitzender des Schöffengerichts. Es komme selten vor, dass größere Mengen Bargeld im Gerichtssaal den Besitzer wechselten. Beim Termin in dieser Woche am Amtsgericht Pforzheim übergab Verteidigerin Mona Hammerschmidt vor aller Augen ein Bündel grüner und brauner Geldscheine an die geschädigte Zeugin, die es kaum fassen konnte, gewissenhaft nachzählte und dann den Erhalt von 6400 Euro quittierte.
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