Gericht hat Zweifel

Pforzheim

Angeklagter wird verurteilt, aber nicht wegen Vergewaltigung.

Pforzheim/Enzkreis. „Kopf- und Bauchschmerzen verursacht“ habe dem Schöffengericht die Wahrheitsfindung im Prozess gegen den heute 28-Jährigen wegen Vergewaltigung und Körperverletzung, bekannte Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik am Donnerstag, nachdem er das Urteil verkündet hatte: Freispruch im Falle der Vergewaltigung, eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro, also 900 Euro, für die vorsätzliche Körperverletzung der damaligen Lebensgefährtin.

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