Frist zur Übermittlung von Daten an die Arbeitsagentur

Pforzheim

Enzkreis. Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Firmen müssen der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten bis spätestens 31. März 2022 anzeigen, die Frist kann laut Mitteilung nicht verlängert werden. Die kostenfreie Software IW-Elan stehe auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder könne als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, sei eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Mehr Infos unter Telefon 0721/8237066. pm

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