Brandstifter bleibt in der geschlossenen Psychiatrie
Pforzheim
30-Jähriger ist nicht schuldfähig. Gericht geht von einer
vorsätzlichen Tat aus und schließt eine Bewährung aus.
Pforzheim. Der Brandstifter von Pforzheim wird im Maßregelvollzug einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dieses Urteil hat die Außenkammer des Landgerichts Karlsruhe am Amtsgericht Pforzheim gefällt. Der 30-Jährige soll am 9. Februar seine Einzimmerwohnung in einem Haus an der Pforzheimer Pflügerstraße vorsätzlich in Brand gesetzt haben. Dabei habe er, so Staatsanwalt Konrad King, etliche Mitbewohner in Lebensgefahr gebracht.
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