Bewährungsstrafe für Stiefvater
Pforzheim
49-Jähriger, der ein Verhältnis mit seiner Stieftochter hatte, akzeptiert Urteil
Pforzheim (wai). Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in zwölf Fällen wurde nach einem Prozess am Pforzheimer Amtsgericht ein 49-jähriger Familienvater verurteilt. Die Vollstreckung wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro muss der Angeklagte an die Pforzheimer Beratungsstelle für Mädchen und Jungen zum Schutz vor sexueller Gewalt „Lilith“ entrichten.
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