Betrug mit Corona-Hilfen hat ein Nachspiel

Pforzheim

Angeklagter schiebt die Schuld
der verstorbenen Putzfrau zu.

Pforzheim. Wegen Subventionsbetrug hat das Amtsgericht Pforzheim einen 52-jährigen Gutmenschen, der angeblich für seine Putzfrau ein Konto auf seinen Namen eingerichtet hatte, zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro, also zu insgesamt 3000 Euro, verurteilt. „Da muss ich nun für meine Gutmütigkeit büßen“, stellte der Angeklagte in seinem letzten Wort betrübt fest. Zuvor war ein Strafbefehl gegen ihn ergangen in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro, also 6000 Euro. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt. Weil er nämlich unschuldig sei, wie er darlegte.

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