Bei Meineid kennt der Richter keine Gnade

Pforzheim

30-Jähriger zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Angesichts diverser Bewährungsbrüche könnte der Gefängnisaufenthalt länger werden.

Enzkreis/Pforzheim. Meineid, Bewährungsbrüche und miserable Bewährungsverläufe: Nach dem Dafürhalten des Schöffengerichts Pforzheim hat der Angeklagte der Justiz und dem Rechtsempfinden der Bürger zu viel zugemutet. Es verurteilte am Dienstag den 30-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, aus denen fast drei Jahre werden können – eine Warnung auch an Nachahmer mit wenig Wahrheitsliebe.

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