Bader-Immobilie: Stadt hat kein Vorkaufsrecht

Pforzheim

Pforzheim. Die Pforzheimer Stadtverwaltung hat Forderungen aus dem Gemeinderat zurückgewiesen, für die sogenannte „Bader-Immobilie“ im Brötzinger Tal ein Vorkaufsrecht zu nutzen, um gegebenenfalls die Einrichtung einer Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete zu verhindern. Tatsächlich, heißt es im Rathaus, habe die Stadt hier gar kein Vorkaufsrecht, das nicht allein dadurch gegeben sei, dass eine Immobilie verkauft werde. Eine Prüfung habe ergeben, so OB Boch, dass im Fall Bader keines der Kriterien für ein Vorkaufsrecht „auch nur im Ansatz erfüllt sein könnte“.pm

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