Autismus-Störung führt zur Straftaten-Exzessen

Pforzheim

35-Jähriger leidet unter bestimmten Bedingungen unter krankhaftem Groll und hat sich nicht mehr im Griff.

Pforzheim/Enzkreis. Wer mit dem Angeklagten zwischen August 2022 und Januar 2023 über Kreuz lag, musste aufpassen. Er ahndete vermeintliche Ungerechtigkeiten mit falschen Strafanzeigen, Steinwürfen oder üblen Beleidigungen, die er wahlweise persönlich, per Notruf oder über Twitter los wurde. Weil seine Wut auch eine Folge seiner Autismus-Spektrum-Störung war, blieb es für den 35-Jährigen am Mittwoch vor Gericht in Pforzheim bei einer Geldstrafe über 200 Tagessätze zu je 15 Euro.

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