Angeklagter führt Langeweile ins Feld

Pforzheim

Pforzheim. Wegen des Besitzes kinderpornografischer Videos hat das Amtsgericht Pforzheim einen 24-jährigen Pforzheimer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Verurteilte 2500 Euro an den Kinderschutzbund überweisen. Verteidiger Simeon Feuerstein hatte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten plädiert, Staatsanwältin Nadja Becker auf zwei Jahre. Das relativ milde Urteil stützte Richter Oliver Weik zum einen auf das frühe Geständnis des Angeklagten. Die zugesicherte Bereitschaft zur therapeutischen Behandlung sei nicht minder wichtig.

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