Winterhoff-Urteil: Staatsanwaltschaft will Revision einlegen
Panorama
Das Bonner Landgericht hat den Kinderpsychiater wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Damit ist die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden.
Das Bonner Landgericht hat Winterhoff zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
(Foto: Federico Gambarini/dpa)
Bonn - Nach der Verurteilung des Kinderpsychiaters Michael Winterhoff wegen Körperverletzung will die Staatsanwaltschaft in Revision gehen. "Insgesamt ist das Urteil in mehreren Punkten hinter unserem Antrag zurückgeblieben. Deshalb werden wir Revision einlegen", sagte ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
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