Verkauf von Lachgas ab sofort stark eingeschränkt
Panorama
Lachgas darf ab sofort nur noch eingeschränkt verkauft werden. Minderjährige sind ganz vom Erwerb ausgeschlossen. Was die neue Regelung für Verbraucher und Handel bedeutet.
"Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit", sagt die Bundesgesundheitsministerin. (Symbolbild)
(Foto: Julia Kilian/dpa)
Berlin - Der Verkauf von Lachgas in Kartuschen ist seit Sonntag weitgehend eingeschränkt. Die neue Regelung soll vor allem dem Gesundheitsschutz dienen: Weil das Gas als Partydroge genutzt wird, dürfen Minderjährige nun bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Verboten werden auch der Online-Handel und der Verkauf an Automaten. Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) umfasst außerdem "K.o.-Tropfen", wie sie etwa Sexualstraftäter einsetzen.
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