Wie weiter im Streit um Kraftwerk-Beat? EuGH setzt Maßstäbe

Panorama

Das höchste europäische Gericht schafft neue Leitlinien beim Thema Sampling. Was bedeutet das für Kreative und Rechteinhaber im jahrzehntelangen Streit um eine Tonfolge von Kraftwerk?

Der Rechtsstreit zwischen den Elektropop-Pionieren von Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham beschäftigt die Gerichte seit mehr als 20 Jahren. (Archivbild)

Der Rechtsstreit zwischen den Elektropop-Pionieren von Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham beschäftigt die Gerichte seit mehr als 20 Jahren. (Archivbild)

(Foto: Alberto Pezzali/Invision/AP/dpa)

Luxemburg - Im mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Rechtsstreit der Elektro-Band Kraftwerk mit Musikproduzent Moses Pelham um einen Rhythmus-Loop gibt es die nächste höchstrichterliche Entscheidung: Das Kopieren von Musiksequenzen, sogenanntes Sampling, kann laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als sogenanntes Pastiche ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zulässig sein. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg gaben Leitlinien zu dem Begriff vor. Ein abschließendes Urteil im konkreten Fall steht noch aus.

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