Kein Leitungswasser? Hotelgast trägt Zwist in letzte Instanz

Panorama

Darf ein Hotel seinen Gästen Leitungswasser verweigern? Oder ist dann Entschädigung fällig? In Italien sind diese Fragen jetzt geklärt worden - höchstrichterlich.

Schenken sie ein, oder schenken sie nicht ein? Das war hier die Frage. (Illustration)

Schenken sie ein, oder schenken sie nicht ein? Das war hier die Frage. (Illustration)

(Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)

Rom - Jahrelang stritten eine Urlauberin und ein italienisches Luxushotel über (k)ein Glas Leitungswasser zum Abendessen - jetzt hat Italiens oberstes Gericht dem juristischen Zank ein Ende gesetzt. Gäste haben in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf Wasser aus dem Hahn, wie der Kassationsgerichtshof in Rom entschied. Ausgelöst wurde der Rechtsstreit bereits Weihnachten 2019 in einem Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten.

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