Gericht verbietet Discounter Werbeaussagen zu E-Zigaretten

Panorama

Ein Discounter darf E-Zigaretten online nicht mehr mit bestimmten Formulierungen bewerben. Geklagt hatte Pro Rauchfrei. Der Verband sieht ein generelles Problem.

Das OLG Bamberg hat sich mit E-Zigaretten befasst.

Das OLG Bamberg hat sich mit E-Zigaretten befasst.

(Foto: Silas Stein/dpa)

Bamberg - Das Oberlandesgericht Bamberg hat einem Discounter mehrere Werbeaussagen zu E-Zigaretten verboten. Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 3 UKl 30/25 e erging bereits im Januar als einstweilige Verfügung und ist inzwischen rechtskräftig, wie ein Sprecher des OLG bestätigt. Geklagt hatte der Verband Pro Rauchfrei.

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