Gericht: Verbot von Erotik-Instagram-Angebot unzulässig

Panorama

Für Kinder und Jugendliche gilt ein besonderer Schutz. Das wirkt sich auf Veröffentlichungen in den Medien aus. Doch wie weit sollen Verbote gehen? Was muss dabei beachtet werden?

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf nach einem Urteil das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin aus Jugendschutz-Gründen nicht komplett verbieten. (Symbolfoto)

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf nach einem Urteil das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin aus Jugendschutz-Gründen nicht komplett verbieten. (Symbolfoto)

(Foto: Paul Zinken/dpa)

Berlin - Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf nach einem Urteil das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin nicht komplett aus Jugendschutz-Gründen verbieten. Die Aufsichtsbehörde muss ihre Maßnahmen vielmehr auf die Teile des Angebots beschränken, die tatsächlich die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, wie das Verwaltungsgericht Berlin entschied. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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